Wildökoland-Aktion

wildoekoland aktion
Ziel dieser Aktion ist eine Lebensraumverbesserung für die Wildtiere langfristig herbeizuführen und zu sichern: Schaffung von Deckung und Äsung sowie Setz- und Brutgelegenheiten.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Antragstellung durch den Grundeigentümer und den Jagdausübungsberechtigten an den NÖ Landesjagdverband (Antragsformular).
  • Subventionswürdiger Zweck und Standort.
  • Verpflichtung zur Auspflanzung, Pflege und Erhaltung auf 20 Jahre.

Umfang der Förderung:

100  % der Beratung und Planung (kostenlos).

70 % der Pflanzgutkosten für

  • Anpflanzung von Hecken und Feldgehölzen in deckungsarmen Feldrevieren;
  • Anpflanzung von fruchttragenden Bäumen in Waldrevieren;
  • Anpflanzung von Verbissgehölzen bei gleichzeitiger Auspflanzung von fruchttragenden Bäumen;
  • Baumschutzsäulen und Fegeschutz für projektmäßig ausgepflanzte Bäume.

Die eingereichten Projekte werden nach wildökologischen Gesichtspunkten vom Fachberater des NÖ Landesjagdverbandes geprüft. In allen Fällen muss vorrangig jagdwirtschaftlicher Nutzen und die Verbesserung des Wildtierlebensraumes gegeben sein. Die Pflanzenauswahl, Bepflanzungsart und Bereitstellung von Baumschutzsäulen bestimmt der NÖ Landesjagdverband. Der Bezug des Pflanzgutes erfolgt mit einem Ausfolgeschein bei einer vom NÖ Landesjagdverband bestimmten Baumschule.

Der Förderungsempfänger ist an die Förderungsrichtlinie und im Antragsformular enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere an die ordnungsgemäße Pflanzenausbringung, Pflege, Rodungsausschließung und Kostenbeteiligung gebunden.

Die Pflanzgutkosten und Kosten bereitgestellter Baumschutzsäulen werden zu 70 % vom NÖ Landesjagdverband und 30 % vom Förderungsempfänger laut Übereinkommen im Antragsformular getragen. Durch ein EVN-Sponsoring ist derzeit der Selbstbehalt auf 20 % gesenkt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Ersatzaufforstungen für bewilligte Rodungen nach dem Forstgesetz (§ 18);
  • Pflanzgut, das gleichzeitig von anderen öffentlichen Stellen (z.B. Nö. Landschaftsfonds) gefördert wird;
  • Auspflanzungen, bei denen forstwirtschaftliche Aspekte (Neuaufforstungen, Wiederaufforstungen von Schlagflächen) überwiegen;
  • Rückvergütungen von eigenständig durchgeführten Auspflanzungen.
  • Bepflanzung von Flächen, auf denen sich ökologisch wertvolle Lebensgemeinschaften befinden.

Der

NÖ Landesjagdverband behält sich jede Art von Kontrolle über die Einhaltung der Förderungsrichtlinien vor.

Der Förderungsempfänger hat dem NÖ Landesjagdverband die aufgelaufenen Kosten zu ersetzen, wenn die Förderungsrichtlinien nicht eingehalten werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die EVN Energieversorgung NÖ AG unterstützt  diese Aktion. Die Kosten für Pflanzgut und Baumschutzsäulen werden zu  60 % vom NÖ Landesjagdverband, zu 20 % von der EVN und zu 20 % vom Förderungsempfänger getragen.

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien und im Antragsformular.

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