Wildfleischuntersuchung

In Niederösterreich werden Jägerinnen und Jäger für die Erstuntersuchung von in freier Wildbahn erlegtem Wild als kundige Personen sowie für die Entnahme von Trichinenproben bei direkt vermarktetem Schwarzwild herangezogen. Die Ausbildung erfolgt über den NÖ Jagdverband.

Die Registrierung als "kundige Person" und als die Registrierung als „Trichinenprobenehmer“ kann online oder direkt  bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorgenommen werden.

Jede kundige Person muss Aufzeichnungen über die untersuchten Tierkörper führen und das Wildfleischuntersuchungsprotokoll jährlich im Zeitraum vom 1.1. bis 31.1. des Folgejahres online abgeben. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in Form einer Präsentation oder im Word-Format erleichtert die Eintragung.

Für Hilfsaufzeichnungen kann folgendes Formular verwendet werden.