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Informationen zum Jagdaufseher-Kurs vom NÖ. Jagdverband in der
Bezirksgeschäftsstelle Mödling

 

Jagdaufseherprüfung:

Zwecks Zulassung zur Nö. Jagdaufseherprüfung sind folgende Erfordernisse nachzuweisen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit EWR-Staat
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Gültige NÖ Jagdkarte
  • Entweder eine mindestens zweijährige praktische Verwendung im Jagddienst (Berufsausübung) oder eine mindestens fünfjährige praktische Betätigung in allen im Laufe des Jagdjahres sich ergebende Erfordernisse des Jagdbetriebes und der Wildhege; dieser Nachweis ist im 1. Fall durch ein Dienstzeugnis, im 2. Fall durch eine Bescheinigung jenes Bezirksjägermeisters zu erbringen, in dessen Bereich der Prüfungswerber die Jagd ausgeübt hat.
  • gültige Jagdkarte während der gesamten Zeit der oben angeführten praktischen Betätigung von mindestens zwei bzw. mindestens fünf Jahren (Einzahlungsdatum der Jagdkarte wird Tag genau berücksichtigt; bitte überprüfen, ob ausreichend!)

Für Prüfungsweber, die außerhalb von Niederösterreich wohnhaft sind, ist zur Prüfungszulassung das Amt der Nö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten,  02742/9005-12 830 zuständig; sonst die zuständige BH.

Weitere Auskunft zum Jagdaufseher Kurs:
August Fahrecker
Tel.0664 3001641

NÖ Landesjagdverband
Bezirksgeschäftsstelle Mödling
2380 Perchtoldsdorf / Elisabethstr. 20                           Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!